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Ernährungstipp: Info zu gentechnisch veränderten Lebensmittel
10.7.2011
Gentechnik ist in unserem Alltag zu einem sehr brisanten Thema avanciert. Was sind GVO, wie und wo müssen diese Lebensmittel gekennzeichnet sein und kann Gentechnik die Gesundheit gefährden?

Allgemeines


Mittlerweile wird Gentechnik in vielen Bereichen von Wissenschaft, Industrie und Technik eingesetzt. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind Organismen, deren Erbanlagen mittels gentechnischer Methoden gezielt verändert werden. Es werden Gene zwischen verschiedenen Arten übertragen, um z. B. bei Pflanzen bestimmte Eigenschaften zu vermitteln, die mit traditioneller Züchtung nicht zu erreichen sind. Diese Veränderung führt zur Ausprägung eines gewünschten Merkmals. Die Proteine (Eiweißstoffe), die diese Merkmale bewirken, werden auch als „transgene Proteine“ bezeichnet. Man spricht in diesem Zusammenhang daher von „transgenen Pflanzen“. Die größte wirtschaftliche Bedeutung unter den transgenen Pflanzen haben Mais und Sojabohne, gefolgt von Baumwolle, Raps, Zuckerrübe und Kartoffel.

Kennzeichnung


Beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder aus GVO gewonnenen Lebensmitteln sind in der EU genaue Kennzeichnungsrichtlinien einzuhalten. Jeder Einsatz der Gentechnik während der Produktionskette muss gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung soll es den Konsumenten ermöglichen, zwischen gentechnisch veränderten und konventionellen bzw. biologisch erzeugten Produkten frei zu wählen.
Im Detail müssen alle Lebens- und Futtermittel, bei denen zumindest ein Bestandteil aus einem gentechnisch veränderten Produkt stammt, mit folgendem Wortlaut gekennzeichnet werden:
  • "gentechnisch verändert" oder
  • "aus gentechnisch veränderten xy hergestellt" oder
  • "enthält gentechnisch veränderte xy"




Dies gilt für:
  • Produkte, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen
  • Produkte, die aus GVO hergestellt wurden, selbst aber keine nachweisbaren GVO mehr beinhaltet

Dies gilt nicht für Lebensmittel, die max. 0,9 % gentechnisch verändertes Material enthalten, sofern diese Kontamination zufällig und technisch unvermeidbar erfolgte (Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003).

Für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen existiert kein Schwellenwert. Selbst Spuren solcher GVO in Lebensmitteln oder in aus ihnen hergestellten Produkten werden nicht toleriert. Bei Lebensmitteln aus biologischer Landwirtschaft beträgt der Schwellenwert für zufällige, unvermeidbare Verunreinigungen mit GVO und deren Derivaten (abgeleitete Produkte) 0,1 %.

Zulassungsverfahren


Um GVO-Produkte in der EU in Verkehr bringen zu dürfen, muss ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen werden. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahren muss der Antragssteller alle notwendigen Daten vorlegen, die nachweisen, dass sein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt hat. Die wissenschaftliche Bewertung dieses Materials erfolgt zentral durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). GVO unterliegen überdies wie alle anderen Lebensmittel den Grundsätzen und Anforderungen des Europäischen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002).

Merkmale von GVO


Derzeit in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen besitzen in der Regel eine oder mehrere der unten angeführten Merkmale:
  • Herbizidtoleranz (erzeugt Unempfindlichkeit gegen bestimmte Herbizide)
  • Resistenz gegen Insektenschädlinge (ein Toxin wirkt gegen bestimmte Pflanzenschädlinge)
  • Pollensterilität (zur Vereinfachung der Pflanzenzüchtung)
  • Industrielle Zwecke (bringt Vorteile für die industrielle Weiterverarbeitung)
  • Veränderte Blütenfarbe (Zierzwecke)
  • Markergene (dienen während der Entwicklung der GVOs im Labor zur Selektion (Auslese) von transformierten Pflanzenzellen)



Zurzeit wird in Forschungslabors an gentechnisch veränderten Pflanzen mit folgenden Eigenschaften gearbeitet:
  • Virus-, Pilz-, Fadenwurm- und Bakterienresistenz
  • Toleranz gegen Trockenheit, Kälte, Salzgehalt und Nährstoffmangel
  • Verzögerte Reife
  • Verbesserter Nährwert
  • Eliminierung unerwünschter Inhaltsstoffe
  • Herstellung therapeutisch wirksamer Substanzen



Zugelassene GVO


Derzeit sind innerhalb der EU Lebens- und Futtermittel aus transgenen Mais, Sojabohne, Raps, Baumwolle, Kartoffel und Zuckerrübe zugelassen. Davon zum Anbau zugelassen sind Mais MON810 („YieldGard“), Mais T25 („Liberty Link“) und Kartoffel EH92-527-1 („Amflora“).
Viele tausend Lebensmittelprodukte kommen an der einen oder anderen Stelle des Herstellungsprozesses mit der Gentechnik in Berührung, und zumindest in geringen Mengen dürften sich gentechnisch hergestellte Inhaltsstoffe in einigen Artikeln befinden. So ist es erlaubt, mit Eiweiß und Lecithin aus gentechnisch modifizierten Sojabohnen beispielsweise Fertigsuppen, Saucen oder Schokolade herstellen. Öle aus Gentech-Raps können in Margarine enthalten sein. Das war aber bisher kaum der Fall und wenn, dann war es wohl unbeabsichtigt geschehen.
Lebensmittel-Enzyme (Starter-Kulturen) findet man jedoch verbreitet. Diese Enzyme sind gewissermaßen miniaturisierte biologische Allzweckwerkzeuge, die in jedem Organismus vorkommen und auch bei vielen Verarbeitungsvorgängen in der Lebensmittelbranche eingesetzt werden, im fertigen Produkt jedoch meist nicht mehr vorhanden sind. Gewonnen werden die Lebensmittel-Enzyme in zunehmendem Maße aus eigens dafür gentechnisch veränderten Bakterien oder Hefezellen.

Gentechnik und Gesundheit


Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden in einem umfangreichen Verfahren auf ihre Sicherheit hin geprüft, bevor sie eine Marktzulassung erhalten.
Die genaue Prüfung jedes einzelnen Produkts gewährleistet, dass der Verzehr eines Gentechnik-Lebensmittels – zumindest nach den verfügbaren wissenschaftlichen Daten – kein Risiko für den menschlichen Organismus mit sich bringt.
Schwieriger zu beurteilen sind jene Fälle, wo sich Gentechnik-Zutaten von der herkömmlichen Nahrung unterscheiden. So werden bei einem gentechnischen Eingriff artfremde Gene übertragen, beispielsweise kann man bestimmte Gene aus Bakterien in Maispflanzen einschleusen, damit sie gegen Schädlinge widerstandsfähig werden. Der veränderte Mais produziert dann jedoch ein neues Eiweiß. Eine Hauptsorge dabei ist, dass die neuen Eiweiße auch vermehrt Allergien auslösen könnten. Zwar lässt sich vor der Marktzulassung eines neues Lebensmittels mit gängigen Prüfmethoden (Labortests) prinzipiell einschätzen, ob ein solches Allergierisiko besteht, völlig ausgeschlossen werden kann es im Einzelfall aber nie.

Wenn Sie sich näher mit dem Thema Gentechnik beschäftigen wollen, empfehlen wir Ihnen diesmal die Website http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gentechnik/

Wenn Sie Fragen, Wünsche, Anregungen oder Tipps haben, steht Ihnen auch das Kornspitz®-Team gerne zur Verfügung. Schreiben Sie ein Mail an info@kornspitz.com


Mag. Gerda Reimann-Dorninger
Ernährungswissenschafterin

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